Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Eigentum durch eine Hausratversicherung zuverlässig gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch ab.

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HAUSRATVERSICHERUNG

3 gute Gründe für eine Hausratversicherung

Jeder Haushalt sollte eine Hausratversicherung haben. Stellen Sie sich vor, Sie stellen Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf: alles, was herausfällt, nennt man Hausrat und wird im Schadensfall von der Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt.

Absicherung gegen Naturgefahren

Schäden durch Naturereignisse nehmen immer mehr zu. Je nach Vertragsgestaltung können Sie sich gegen Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck absichern.

Leitungswasser und Feuer absichern

Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser deckt die Hausratversicherung ebenso ab wie Sengschäden und Brandschäden.

Bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Die Hausratversicherung sichert Sie auch gegen Raub und Einbruchdiebstahl ab. Es werden auch die Kosten übernommen, die durch Vandalismus infolge eines Einbruchs entstehen. 

Wir analysieren den Markt für Sie

Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Hausratversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen. 

Darauf achten wir besonders:

  • Versicherungsbedarf auf Basis aller Faktoren 
  • Ermittlung der optimalen Versicherungssumme Schutz bei grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall 
  • Außenversicherungsschutz (z.B. im Urlaub) Sturm- und Hagelschäden bei Gartenmöbeln und ‑inventar 
  • Einbruchdiebstahl aus dem Auto 
  • Individuelle und ausführliche Beratung

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Hausratversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Hausratversicherung an. Mögliche Absicherungen:

Grobe Fahrlässigkeit

Ihre Hausratversicherung sollte auch für grob fahrlässig verursachte Schäden bezahlen, beispielsweise wenn unbeaufsichtigte Kerzen einen Wohnungsbrand verursachen.

Unterversicherungsschutz

Damit der Versicherer nicht die Leistungen kürzt, wenn der Wert des gesamten Hausrats die Höhe der Versicherungssumme übersteigt.

Überspannungsschäden

Ersetzt werden Schäden an elektrischen Geräten, die auch ohne Blitzeinschlag durch Überspannung beschädigt wurden.

Elementarschäden

Damit sind Schäden an Ihrem Hausrat durch Naturgewalten wie bspw. starke Regenfälle, Hochwasser und stürmische Unwetter versichert.

Glasbruch

Ersetzt werden Glasschäden, auch selbst verursachte Missgeschicke, an Fenster und Türen, Verglasungen des Mobiliars, Aquarien- und Terrarien-Scheiben, Ceran- und Induktionskochflächen, Verglasungen aus Kunststoff, bspw. Duschkabinen.

Elektronikschutz

Quasi die “Vollkaskoversicherung” für Ihre Elektronik‑, Elektro- und Gasgeräte gegen Gefahren wie Bruch‑, Sturz- und Feuchtigkeitsschäden, Bedienungsfehler und unvorhergesehene Ereignisse.

Internetschutz

Absicherung von Risiken durch Internetnutzung oder Karten-/Datendiebstahl. Deckt Vermögensschäden aufgrund von Diebstahl von Zahlungsmittel- bzw. Identifikationsdaten und von Konflikten mit Onlinehändlern ab und ersetzt die Kosten für den Ersatz von Zahlungskarten.

Fahrraddiebstahl

Der Diebstahl von Fahrrädern kann ebenfalls mitversichert werden, auch wenn das abgeschlossene Rad tagsüber von der Straße entwendet wird. Bei teuren Rädern lohnt eventuell eine separate Fahrradversicherung.

Kunst, Antiquitäten

Auch wenn Sie besonders Wertvolles schützen müssen, bietet sich die Hausratversicherung an. Kunst, Schmuck, Antiquitäten und Sammlungen sind gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen versicherbar.

Wertsachen

Versicherbar sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Achten Sie auf eventuelle Höchstgrenzen.

Arbeitszimmer

Auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden und ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (bspw. Arbeitszimmer), gehören zur Wohnung und sind somit abgesichert.

Garteninventar

Der Schutz vor Diebstahl für alle beweglichen Sachen im Garten sowie Schutz für Gartenmöbel, Gartengeräte und definiertes Garteninventar bei Hagel und Gewitter sind ebenfalls möglich.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Was ist unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen?

Grob fahrlässig handeln Sie, wenn Sie unüberlegt handeln. Zünden Sie beispielsweise eine Kerze an und verlassen anschließend für längere Zeit den Raum, ist ein folgender Brand aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden. Oder wenn sich ein Schlauch einer laufenden Waschmaschine löst und Wasser austritt, während Sie einkaufen gehen. In diesen Fällen darf der Versicherer die Entschädigung kürzen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie keine Entschädigung. Daher sollten Sie darauf achten, dass ein Schutz bei grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall eingeschlossen ist.

Was bedeutet Außenversicherungsschutz?

Möchten Sie den Versicherungsschutz vorübergehend auf Orte außerhalb der versicherten Wohnung oder des versicherten Hauses ausweiten, so ist ein Außenversicherungsschutz notwendig. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie versichert sind, wenn Ihr Hotelzimmer aufgebrochen und Ihre Sachen gestohlen werden. Genauso sind übrigens dann auch Ihre Sachen in Ihrem Hotelzimmer versichert, wenn diese durch einen Wasserrohrbruch beschädigt oder zerstört werden.

Wie berechnet sich die Versicherungssumme der Hausratversicherung?

Als Versicherungssumme werden je nach Versicherer 500 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Bei dieser Summe ist eine Unterversicherung ausgeschlossen.

Was ist Einbruchdiebstahl?

Von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn der Täter beispielsweise mit einem Werkzeug Ihre Wohnungs- oder Terrassentür aufbricht und sich so Zutritt in Ihre Wohnung verschafft, um Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte und andere Dinge zu stehlen. Wenn der Täter dabei mit der festen Absicht (vorsätzlich) Ihre Einrichtungsgegenstände zerstört oder beschädigt, spricht man von Vandalismus, der nach einem Einbruch ebenfalls versichert ist. Wichtig im Schadenfall: Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei und erstellen Sie eine ausführliche Liste aller gestohlenen Gegenstände.

Was passiert mit meiner Hausratversicherung wenn ich umziehe?

Der Schutz Ihrer Hausratversicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über und Sie sind während des Umzugs bis zu drei Monate in beiden Wohnungen abgesichert. Melden Sie uns bitte die neue Anschrift, die Art der Wohnung und die neue Wohnfläche und überprüfen Sie bei der Gelegenheit, ob die Versicherungssumme noch ausreicht.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.

Trotz der fundamentalen Bedeutung der Hausratversicherung ist die monatliche Belastung für diesen soliden Schutz absolut überschaubar.

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